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Wir begrüßen Sie herzlich auf der Internetseite der Gemeinde Goldenstedt! Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen die Gemeinde sowie den Rat und die Verwaltung vor. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Sie werden Ihnen schnell und unbürokratisch weiterhelfen. Ihre Gemeinde Goldenstedt |
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Der bisherige Erste Gemeinderat, Michael Wübbelmann, wird auch in den kommenden acht Jahren in dieser verantwortungsvollen Position bei der Gemeinde Goldenstedt tätig sein. Aus den Händen von Bürgermeister Alfred Kuhlmann erhielt er kürzlich die entsprechende Ernennungsurkunde.
Seit dem 01.08.1985 ist Wübbelmann bei der Gemeinde Goldenstedt beschäftigt. Er begann als Auszubildender, war dann Verwaltungsangestellter und schloss 1992 sein Studium an der Nds. Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Oldenburg erfolgreich als Diplom-Verwaltungswirt ab.
In der Verwaltung hat Michael Wübbelmann bereits nahezu alle Fachbereiche durchlaufen, bevor er zunächst Hauptamtsleiter war und seit Anfang 2014 als Leiter des Bauamtes tätig ist. Darüber hinaus hat er das Amt des Schiedsmannes inne und nimmt seit Juni 1990 als Standesbeamter Trauungen vor.
Erstmals wurde Michael Wübbelmann ab dem 01.02.2014 für acht Jahre zum Ersten Gemeinderat und zum hauptamtlichen Vertreter des Bürgermeisters gewählt. Auf Vorschlag von Bürgermeister Alfred Kuhlmann und mit einstimmigem Beschluss des Rates im vergangenen Jahr wurde er mit Wirkung vom 01.02.2022 erneut für dieses Amt ernannt.
„Zwischen uns besteht eine enge, vertrauensvolle und ehrliche Zusammenarbeit“, erklärte Bürgermeister Alfred Kuhlmann in seiner Laudatio. „Du bist bei deinen Kolleginnen und Kollegen, bei den Ratsmitgliedern sowie in der Bevölkerung als äußerst geschätzter und kompetenter Ansprechpartner bekannt“, führte der Bürgermeister weiter aus und überreichte Michael Wübbelmann verbunden mit herzlichen Glückwünschen die beamtenrechtlich erforderliche Ernennungsurkunde.
Sie sind eine Privatperson, ein Unternehmen, eine Körperschaft, ein Verein oder eine Stiftung und möchten ein Lastenrad, e-Lastenrad oder Lasten-S-Pedelec anschaffen? Mithilfe der Förderung zur Verbreitung von Lastenrädern können Sie einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für den Erwerb eines Lastenrads beantragen.
Das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hat die die Richtlinie „Lastenräder Niedersachsen“ nun bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
Ab Mitte der 3. Kalenderwoche 2022 können Förderanträge für die Förderung von neuen Lastenrädern eingereicht werden. Aufgrund der hohen Nachfrage empfiehlt es sich sicherlich, Anträge frühzeitig zu stellen, da die Mittel ggf. wieder vor Ende der Programmlaufzeit ausgeschöpft sein könnten.
Die Förderung gilt für die Anschaffung von neuen Lastenrädern (Zuschusshöhe 400 Euro), E-Lastenrädern oder Lasten-S-Pedelecs (Zuschusshöhe 800 Euro), die überwiegend dem Transport von Gütern dienen (Hinweis: Ausnahme bei Personenbeförderung, sofern dies nicht der überwiegende Haupt-Transsportzweck ist.)
Alle Informationen zur Förderung finden Sie hier: https://www.nbank.de/Privatpersonen/Energie-Umwelt/Lastenräder-Niedersachsen-für-Privathaushalte/
Vom 28.03. - 02.04.2022 findet - wie bereits angekündigt - die nächste Umweltwoche im Landkreis Vechta statt. Ob Vereine, Schulen, Kindergärten oder Nachbarschaften – alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, an diesen Tagen kreative Aktionen für mehr Umwelt- und Naturschutz durchzuführen.
Im Rahmen der Umweltwoche werden auch drei Umweltpreise zu je 500 Euro vergeben. Im Fokus stehen dabei Leistungen in den Kategorien Natur- und Artenschutz, Landschaftspflege, Biotopschutz, Gewässer- und Grundwasserschutz, Renaturierung, Abfallbeseitigung, Klimaschutz oder besondere Aktivitäten zur Stärkung des Natur- und Umweltschutzgedankens.
Preisberechtigt sind bereits abgeschlossene Projekte von Bürgern, Schulklassen, Kindergartengruppen, Vereinen und Verbänden aus bzw. mit Sitz im Landkreis Vechta. Projekte, die während der Umweltwoche 2022 durchgeführt werden, sind erst im Folgejahr preisberechtigt. Die Leistungen müssen im Kreisgebiet erbracht worden sein und dürfen nicht auf berufliche oder rechtliche Verpflichtungen zurückgehen. Außerdem darf es sich nicht um Projekte handeln, die bereits anderweitig ausgezeichnet wurden.
Ausgeschlossen vom Preis sind Behörden und Dienststellen des öffentlichen Rechts sowie Parteien. Bewerbungen für die Umweltpreise können bis zum 18. Februar 2022 bei Dr. Matthias Galle, Klimaschutzmanager des Landkreises Vechta, unter umweltpreis@landkreis-vechta.de eingereicht werden. Die Bewerbungsunterlagen sind unter www.landkreis-vechta.de/bauen-und-umwelt/natur-und-umwelt abrufbar bzw. stehen hier zum Download bereit:
- Richtlinien für den Umweltpreis des Landkreises Vechta 2022
- Bewerbungsformular für den Umweltpreis des Landkreises Vechta 2022
Alle Teilnehmer der Umweltwoche sind eingeladen, ihre Aktionen unter dem Hashtag #umweltwochelkvec zu teilen.
Der Rat der Gemeinde Goldenstedt hat in seiner Sitzung am 13.12.2021 beschlossen, Immobilieneigentümer beim Bau von Gründächern zu unterstützen und eine entsprechende Richtlinie verabschiedet.
Förderfähig sind danach die Ausgaben für die fachgerechte Herstellung von intensiven und extensiven Begrünungen von Dachflächen. Der Zuschuss beträgt 40% der als förderungsfähig anerkannten Kosten der Anlage. Der maximale Gesamtförderbetrag pro Dachfläche beträgt jeweils 2.500 Euro. In der seit dem 01. Januar 2022 geltenden Richtlinie finden Sie alle geltenden Bestimmungen.
Das Antragsformular muss vor Beginn des Gründachbaus ausgefüllt an die Gemeinde Goldenstedt geschickt werden.
Unabhängig von dieser Richtlinie gewährt der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduzierung des Niederschlagswasserentgelts, wenn eine Dachbegrünung, Regenwassernutzungsanlage oder Versickerungsanlage nachgewiesen werden. Dazu ist ein entsprechender Antrag beim OOWV erforderlich. Mehr Informationen dazu unter www.oowv.de .
Die Gnade, 70 Jahre lang verheiratet zu sein, haben nur wenige Paare. Hannelore und Richard Kloth aus Lutten genießen dieses Privileg. Am 31. Dezember 2021 feierten die beiden die Gnadenhochzeit im Kreise ihrer Familie – bei ihrem Sohn und ihrer Schwiegertochter in Münster. Eine besondere Überraschung für das Hochzeitspaar war der eigens für ihren Ehrentag organisierte Dankgottesdienst.
Dass ein 70-jähriges Ehejubiläum etwas absolut Besonderes ist, zeigt sich in den Personen der Gratulanten. Ein besonderes Schreiben kam von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der dem langjährigen Ehepaar seine Grüße aus Berlin übermittelte.
Die stellvertretende Landrätin Martina Spille sowie Bürgermeister Alfred Kuhlmann und Ratsfrau Maria Böckmann überbrachten die Glückwünsche des Niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil, des Landkreises Vechta und der Gemeinde Goldenstedt. „Es ist für uns eine „Welturaufführung“, da wir alle drei erstmalig die besondere Ehre haben, zu einer Gnadenhochzeit zu gratulieren. Wir wünschen Ihnen für Ihren weiteren gemeinsamen Lebensweg weiterhin viel Gesundheit und Rüstigkeit“, so Bürgermeister Alfred Kuhlmann.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das Jahr ist noch nicht ganz zu Ende, aber eines lässt sich mit Gewissheit schon jetzt sagen: Auch in 2021 hat das Corona-Virus unser gesellschaftliches Leben völlig verändert – in den Vereinen, Kirchen, aber auch in den Unternehmen und in der kommunalpolitischen Arbeit. Ein herzliches Dankeschön gilt daher all‘ den Menschen, die uns -entsprechend einem Werbemotto „mit dem Herzen nah waren, trotz der 1,50 Meter Abstand.“ Auch den vielen Aktiven, die in den Impf- und Testzentren mit großem Einsatz tätig sind, gebührt unser großer Dank.
Gern hätte ich über die gemeindlichen Aktivitäten auf dem Neujahrsempfang im Januar 2022 mehr berichtet, aber die traditionelle Veranstaltung musste schweren Herzens erneut coronabedingt abgesagt werden.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
auch wenn das Weihnachtsfest in diesem Jahr wieder anders sein wird, wünsche ich Ihnen und Ihren Familien von ganzem Herzen besinnliche und friedvolle Stunden, zum Jahreswechsel gute Stimmung und viel Freude sowie für das neue Jahr Gesundheit und Gottes Segen.
Hoffen wir gemeinsam, dass sich im neuen Jahr wieder so etwas wie Normalität einstellt und wir endlich das nachholen können, was wir in den vergangenen Monaten durch die Corona-Krise versäumt und vermisst haben. Bleiben Sie in 2022 weiterhin gelassen und verlieren Sie nicht Ihren Humor!
Mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit
Alfred Kuhlmann
Bürgermeister
Rückblick auf das Jahr 2021, Ausblick auf das Jahr 2022 in der Gemeinde Goldenstedt
Trotz der Corona-Krise sind im Jahr 2021 wichtige Maßnahmen realisiert bzw. begonnen worden:
- Flächenankäufe für die Ausweisung von Gewerbe- und Baugebieten mit gleichzeitigen Verkäufen für Betriebsansiedlungen und -erweiterungen
- Fertigstellung und Einweihung der Verbindungsbrücke zwischen dem „Haus St. Franziskus“ und dem Mehrgenerationenpark
- Fertigstellung des Harmann-Wessel-Hauses
- Fertigstellung der Erweiterung der Huntetalschule
- Fertigstellung und Inbetriebnahme des Kindergartens im Baugebiet „Im Ilande“ an der Bundeskanzler-Kohl-Straße
- Abriss des Kindergartens St. Gorgonius am Standort Überthünen und Beginn des Neubaus
- Baubeginn bei der St. Heinrich-Schule in Ellenstedt für die Schaffung von zwei weiteren Klassenräumen in der ehemaligen Lehrerwohnung
- Baubeginn bei der neuen Kunststofflaufbahn im Huntestadion sowie Erweiterung des Sportlerheims in Einen
- Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Beleuchtung auf dem Sportplatz im Huntestadion
- Abschluss der Friedhofssanierung in Lutten durch die Kath. Kirchengemeinde Goldenstedt
- Beschlussfassung der Planung zur Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Goldenstedt
- Erwerb eines neuen Feuerwehrfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr Lutten
- Endausbau der Arnold-Westerkamp-Straße in Lutten
Stillstand bedeutet bekanntlich Rückschritt. Daher werden auch für 2022 viele Projekte geplant und durchgeführt:
- Neubau des Kindergartens St. Gorgonius in Goldenstedt, Überthünen
- Fertigstellung von zwei weiteren Klassenräumen in der St. Heinrich-Schule Ellenstedt zum Schuljahr 2022/2023
- Beginn mit der Instandsetzung des Regenwasserkanals sowie der Ortskernsanierung in Goldenstedt
- Zuschussgewährung an mehrere Vereine für energetische und investive Maßnahmen
- Beginn mit dem Neubau der Friedhofskapelle durch die Ev.-luth. Kirchengemeinde Goldenstedt
- Hallenbodensanierung in der Turnhalle der Don-Bosco-Schule Lutten
- Umrüstung der Flutlichtanlagen auf LED-Beleuchtung auf den Sportplätzen in Lutten, Einen und Varenesch
- Ausweisung zusätzlicher Gewerbe- und Bauflächen
- Durchführung verschiedener Klima- und Naturschutzmaßnahmen (z. B. finanzielle Förderung bei der Erstellung von Gründächern, Fortführung des Wegeseitenraumprogramms, Kompensationsmaßnahmen im Gemeindegebiet)
- Einwohnerzahl am 13.12.2021: 10.390 (eigene Zählung)
davon 1.178 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger aus 73 Staaten - Eheschließungen: 49 (2020 : 54)
- Geburten: 95 (2020 : 110)
- Sterbefälle: 105 (2020 : 80)
Auf der Grundlage der Allgemeinverfügung des Landkreises Vechta vom 22.12.2021 ist in der Zeit vom 31. Dezember 2021 bis 01. Januar 2022 das Abbrennen von sogenanntem „Silvesterfeuerwerk“ (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 im Sinne des § 3a Sprengstoffgesetz) an festgelegten Orten im Kreisgebiet verboten.
Im gesamten Kreisgebiet darf auf allen Rathaus- und Marktplätzen, auf allen schulisch genutzten Flächen inklusive der zu den Schulen gehörenden Parkplätze, auf allen Kirchenvorplätzen inklusive der dazugehörigen Parkplätze, auf allen Flächen im Bereich von Kindergärten und Kindertagesstätten sowie auf allen Spielplätzen und in allen Bahnhofs- und Busbahnhofbereichen kein Feuerwerk oder ähnliches abgebrannt werden.
Zusätzlich gibt es weitere Örtlichkeiten in den einzelnen Städten und Gemeinden, an denen dieses Verbot gilt. Welche dies sind, kann in der Allgemeinverfügung des Landkreises Vechta, die hier als Download bereitsteht, eingesehen werden. In der Gemeinde Goldenstedt gehören der Jacobusplatz in Lutten sowie der Mehrgenerationenpark in Goldenstedt dazu.
In der Zeit vom 31.12.2021, 21.00 Uhr, bis zum 01.01.2022, 07.00 Uhr, ist auf den vorgenannten Flächen auch das Mitführen der benannten pyrotechnischen Gegenstände untersagt. Das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit ist verboten.
Zudem ist, wie bereits beim letztjährigen Jahreswechsel, der Verkauf von Feuerwerkskörpern verboten.
"Wenn uns bewusst wird,
dass die Zeit, die wir uns für einen anderen Menschen nehmen,
das Kostbarste ist, was wir schenken können,
haben wir den Sinn der Weihnacht verstanden."
Roswitha Bloch
Rat und Verwaltung der Gemeinde Goldenstedt bedanken sich für die vielen Grüße und Wünsche zum Weihnachtsfest bei den Schulen, Kindergärten und -krippen sowie den Firmen und Institutionen.
Auch wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest sowie einen glücklichen und gesunden Start in das neue Jahr 2022.
Machen Sie mit! - LEADER-Region Vechta stellt sich für neue Förderperiode auf.
Auch zukünftig sollen in der LEADER-Region Vechta Projekte mit EU-Fördermitteln umgesetzt werden. Dafür steht aktuell die Fortschreibung des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) an. Alle Bürger*innen der zehn Städte und Gemeinden des Landkreises Vechta sind eingeladen, sich bei der REK-Erstellung aktiv mit einzubringen.
Rückblick
Bereits in der vergangenen EU-Förderperiode konnte seit 2014 in der LEADER-Region Vechta zahlreiche Projekte erfolgreich umgesetzt, sodass bereits circa 2,2 Mio. € EU-Mittel in der Region geflossen sind. Jetzt geht es um Weiterentwicklung des Entwicklungskonzeptes.
Zukunftskonferenz
Den Startschuss macht die Zukunftskonferenz am 12. Januar 2022 von 18:00 bis 20:00 Uhr. Inhaltlich können Sie im Rahmen der Online-Veranstaltung die Ausrichtung des zukünftigen Regionalen Entwicklungskonzeptes mitgestalten.
Gemeinsam soll erarbeitet werden, wo und wie Gelder aus LEADER in der Region zukünftig am besten eingesetzt werden können. Was war damals wichtig? Was hat sich verändert? Welche Schlüsse müssen daraus gezogen werden? Auf welche zukünftigen Trends gibt es zu beachten?
Dazu ist Ihr persönlicher Blick auf die Situation wichtig. Sie kennen die Region schließlich am besten!
Umfrage und interaktive Karte
Außerdem soll über eine Umfrage und eine interaktive Karte ein Dialog gestartet werden. Nutzen Sie die Chance, Ihre Anregungen und Ideen sind wichtig! Hinweise zur Umfrage und der interaktiven Karte erhalten Sie auf der Veranstaltung.
Anmeldung zur Zukunftskonferenz
Anmeldungen sind bis zum 10.01.2022 per E-Mail möglich unter Angabe von Name, Vorname, E-Mail-Adresse und Betreffzeile „Anmeldung Zukunftskonferenz“ an leader@landkreis-vechta.de.
Die Zugangsdaten für die Teilnahme an der digitalen Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldeschluss.
Bei Fragen können Sie sich an Holger Brörkens (0441-95094-28) oder Jan Rommert (0441-95094-36) von der Niedersächsischen Landgesellschaft NLG wenden oder ein Mail an leader@landkreis-vechta.de schreiben.