Derzeit befindet sich bei der Gemeinde Goldenstedt folgendes Bauleitplanverfahren in einem Stadium der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB:
˃ B-Plan Nr. 35 "Meerkamp", 5. Änderung - Planentwurf, Entwurf Begründung, Bekanntmachung
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und Behörden gem § 4 Abs. 2 BauGB läuft vom 27.05. - 28.06.2024.
Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 34 und 36. Die Entwürfe zur Bauleitplanung können dort eingesehen werden. Während der Auslegungszeit besteht Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.
Nach Beendigung des Auslegungszeitraumes wird die weitere Beratung in den gemeindlichen Gremien angesteuert.
Allgemeines
Im Rahmen der Bauleitplanung werden unterschiedliche Nutzungen und die Bebaubarkeit von Flächen im Gemeindegebiet vorbereitet. Geregelt ist das Bauplanungsrecht im Baugesetzbuch und den ergänzenden Vorschriften (insbesondere Baunutzungsverordnung). Danach sind die Gemeinden verpflichtet, Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Datenschutz
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz in Bauleitverfahren, die hier zum Download für Sie bereit stehen.
Nähere Informationen erteilt Michael Wübbelmann.
Die Gemeinde Goldenstedt stellt für Betriebe, die sich nach einem neuen Standort umsehen, eine attraktive Alternative dar.
Mitten im Städtedreieck Bremen, Oldenburg und Osnabrück gelegen, verfügt Goldenstedt über günstige Verkehrsanbindungen. Die Autobahnanschlüsse Wildeshausen-Nord (Richtung Bremen), Cloppenburg (Richtung Oldenburg) und Vechta (Richtung Osnabrück und Ruhrgebiet) befinden sich in erreichbarer Nähe. Goldenstedt verfügt über einen eigenen Bahnanschluß an die Bahnstrecke Osnabrück-Bremen.
Durch niedrige Grundstückspreise fördert die Gemeinde Goldenstedt die Ansiedlung von Betrieben. Auch der geringe Gewerbesteuersatz sorgt für ein günstiges Umfeld für die Betriebe.
Zusätzlich unterstützt die Gemeinde Goldenstedt ansiedlungswillige Unternehmen durch entsprechende Gewerbeförderungsmaßnahmen (sh. Richtlinien für Maßnahmen der Wirtschafts- und Strukturförderung). Für nähere Informationen steht Ihnen Herr Michael Wübbelmann (Tel.: 04444/2009-45) gerne zur Verfügung.
Auch der Landkreis Vechta gewährt einzelbetriebliche Förderungen von KMU (kleine und mittlere Unternehmen).
Nähere Informationen finden Sie hier:
Richtlinie zur Förderung der Einzelhandelsgeschäfte in den Ortskernen Goldenstedt und Lutten
Der Gewerbestandort Goldenstedt hat in den vergangenen Jahren vom wirtschaftlichen Aufschwung in Deutschland besonders profitiert. Die gute Verkehrsanbindung an die A 1 mit den jeweils 20 Kilometer entfernten Anschlussstellen Vechta (Richtung Osnabrück und Ruhrgebiet) und Wildeshausen-Nord (Richtung Bremen und Hamburg), das Angebot an günstigen Industrie- und Gewerbeflächen und die niedrigen Steuerhebesätze haben dafür gesorgt, dass die gewerbliche Entwicklung Goldenstedts sich sehen lassen kann.
Neben vielen Handwerksbetrieben prägen vor allem die mittelständischen Betriebe aus den Segmenten Maschinen- und Anlagebau, Hallenbau, Gastronomie- und Kältetechnik, Stalleinrichtungen, Kunststoffrecycling und Holzverarbeitung den Gewerbestandort Goldenstedt.
Informationen zu Gewerbegrundstücken erteilt Michael Wübbelmann unter Tel.: 04444/2009-45.
In Ellenstedt sind zur Zeit keine Bauplätze vorhanden.