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Mehrgenerationenpark-Golden
NIZ
Regenbogen-Goldenstedt

Der Landkreis Vechta hat die vom Rat der Gemeinde Goldenstedt in seiner Sitzung am 30.03.2026 beschlossene 71. Änderung es Flächennutzungsplantes mit Verfügung vom 17.07.2026 genehmigt. Weiter ist die Aufstellung des  Bebauungsplanes Nr. 107 „Langes Iland IV“ vom Rat der Gemeinde Goldenstedt in seiner Sitzung am 23.03.2026 als Satzung gern. § 10 Abs. 1 BauGB sowie die Begründung beschlossen worden (sh. beigefügte Bekanntmachungen).

 

Der Rat der Gemeinde Goldenstedt hat in seiner Sitzung am 29.06.2026 die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Meerkamp“ als Satzung gern. § 10 Abs. 1 BauGB sowie die Begründung beschlossen (sh. beigefügte Bekanntmachung).


˃ 5. Änderung B-Plan Nr. 35 "Meerkamp" - Bekanntmachung.

 

 

Der Gewerbestandort Goldenstedt hat in den vergangenen Jahren vom wirtschaftlichen Aufschwung in Deutschland besonders profitiert. Die gute Verkehrsanbindung an die A 1 mit den jeweils 20 Kilometer entfernten Anschlussstellen Vechta (Richtung Osnabrück und Ruhrgebiet) und Wildeshausen-Nord (Richtung Bremen und Hamburg), das Angebot an günstigen Industrie- und Gewerbeflächen und die niedrigen Steuerhebesätze haben dafür gesorgt, dass die gewerbliche Entwicklung Goldenstedts sich sehen lassen kann.

Neben vielen Handwerksbetrieben prägen vor allem die mittelständischen Betriebe aus den Segmenten Maschinen- und Anlagebau, Hallenbau, Gastronomie- und Kältetechnik, Stalleinrichtungen, Kunststoffrecycling und Holzverarbeitung den Gewerbestandort Goldenstedt.

Informationen zu Gewerbegrundstücken erteilt Michael Wübbelmann unter Tel.: 04444/2009-45.

Allgemeines

Im Rahmen der Bauleitplanung werden unterschiedliche Nutzungen und die Bebaubarkeit von Flächen im Gemeindegebiet vorbereitet. Geregelt ist das Bauplanungsrecht im Baugesetzbuch und den ergänzenden Vorschriften (insbesondere Baunutzungsverordnung). Danach sind die Gemeinden verpflichtet, Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Datenschutz

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz in Bauleitverfahren, die hier zum Download für Sie bereit stehen.


Nähere Informationen erteilt Michael Wübbelmann


Die Gemeinde Goldenstedt stellt für Betriebe, die sich nach einem neuen Standort umsehen, eine attraktive Alternative dar.

Mitten im Städtedreieck Bremen, Oldenburg und Osnabrück gelegen, verfügt Goldenstedt über günstige Verkehrsanbindungen. Die Autobahnanschlüsse Wildeshausen-Nord (Richtung Bremen), Cloppenburg (Richtung Oldenburg) und Vechta (Richtung Osnabrück und Ruhrgebiet) befinden sich in erreichbarer Nähe. Goldenstedt verfügt über einen eigenen Bahnanschluß an die Bahnstrecke Osnabrück-Bremen.

Durch niedrige Grundstückspreise fördert die Gemeinde Goldenstedt die Ansiedlung von Betrieben. Auch der geringe Gewerbesteuersatz sorgt für ein günstiges Umfeld für die Betriebe.

Zusätzlich unterstützt die Gemeinde Goldenstedt ansiedlungswillige Unternehmen durch entsprechende Gewerbeförderungsmaßnahmen (sh. Richtlinien für Maßnahmen der Wirtschafts- und Strukturförderung). Für nähere Informationen steht Ihnen Herr Michael Wübbelmann (Tel.: 04444/2009-45) gerne zur Verfügung.

Auch der Landkreis Vechta gewährt einzelbetriebliche Förderungen von KMU (kleine und mittlere Unternehmen).

Nähere Informationen finden Sie hier:

https://www.landkreis-vechta.de/wirtschaft-und-arbeit/wirtschaftsfoerderung/finanzielle-foerderung.html

Richtlinie zur Förderung der Einzelhandelsgeschäfte in den Ortskernen Goldenstedt und Lutten