Aus den Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wird im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen die Belüftungsanlage auf der Kläranlage erneuert.
Mit dem Zuwendungsbescheid vom 09.04.2020 wurden von der NBank für die Durchführung des Projekts eine Zuwendung, als nicht rückzahlbaren Zuschuss, in Höhe von 137.800,-- € gewährt. Der Fördersatz beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Bewilligungszeitraum gilt bis zum 30.09.2021.
Gegenstand der Baumaßnahme ist die Umrüstung der gemeindeeignen Kläranlage auf eine energieeffiziente Belüftungstechnik. Durch den Austausch und der Optimierung der Belüftungstechnik beträgt die Energieeinsparung ca. 88. 000 KWh im Jahr, mit einer dadurch einhergehenden wesentlichen CO2- Einsparung von ca. 59,37 t im Jahr.