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Mehrgenerationenpark-Golden
NIZ
Regenbogen-Goldenstedt

Der Landkreis Vechta hat die vom Rat der Gemeinde Goldenstedt in seiner Sitzung am 30.03.2026 beschlossene 71. Änderung es Flächennutzungsplantes mit Verfügung vom 17.07.2026 genehmigt. Weiter ist die Aufstellung des  Bebauungsplanes Nr. 107 „Langes Iland IV“ vom Rat der Gemeinde Goldenstedt in seiner Sitzung am 23.03.2026 als Satzung gern. § 10 Abs. 1 BauGB sowie die Begründung beschlossen worden (sh. beigefügte Bekanntmachungen).

 

Der Rat der Gemeinde Goldenstedt hat in seiner Sitzung am 29.06.2026 die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Meerkamp“ als Satzung gern. § 10 Abs. 1 BauGB sowie die Begründung beschlossen (sh. beigefügte Bekanntmachung).


˃ 5. Änderung B-Plan Nr. 35 "Meerkamp" - Bekanntmachung.

 

 

Allgemeines

Im Rahmen der Bauleitplanung werden unterschiedliche Nutzungen und die Bebaubarkeit von Flächen im Gemeindegebiet vorbereitet. Geregelt ist das Bauplanungsrecht im Baugesetzbuch und den ergänzenden Vorschriften (insbesondere Baunutzungsverordnung). Danach sind die Gemeinden verpflichtet, Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Datenschutz

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz in Bauleitverfahren, die hier zum Download für Sie bereit stehen.


Nähere Informationen erteilt Michael Wübbelmann