Derzeit befindet sich bei der Gemeinde Goldenstedt folgendes Bauleitplanverfahren in einem Stadium der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB:
˃ "70. Änderung des Flächennutzungsplanes“
- Bekanntmachung
- Planentwurf
- Begründung
- Windkonzept, Karte 1, Karte 2, Karte 3
- Faunistische Gutachten
a) Offenlandarten
b) Gehölzbrüter
c) Greifvögel
d) Flugwege Rotmilan
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB läuft vom 02.12.2024 - 10.01.2025.
Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 34 und 36. Die Entwürfe zur Bauleitplanung können dort eingesehen werden. Während der Auslegungszeit besteht Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben. Nach Beendigung des Auslegungszeitraumes wird die weitere Beratung in den gemeindlichen Gremien angesteuert.
Derzeit befindet sich bei der Gemeinde Goldenstedt folgendes Bauleitplanverfahren in einem Stadium der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB:
˃ B-Plan Nr. 66 "Barnstorfer Straße“
- Bekanntmachung
- Begründung
- Vorhaben- und Erschließungsplan
- Abwägung
- Planzeichnung
- Immissionsschutz-Gutachten
- Schalltechnischer Bericht
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB läuft vom 28.10. – 29.11.2024.
Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 34 und 36. Die Entwürfe zur Bauleitplanung können dort eingesehen werden. Während der Auslegungszeit besteht Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.
Nach Beendigung des Auslegungszeitraumes wird die weitere Beratung in den gemeindlichen Gremien angesteuert.
Derzeit befindet sich bei der Gemeinde Goldenstedt folgendes Bauleitplanverfahren in einem Stadium der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB:
˃ B-Plan Nr. 35 "Meerkamp", 5. Änderung - Planentwurf, Entwurf Begründung, Bekanntmachung
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und Behörden gem § 4 Abs. 2 BauGB läuft vom 27.05. - 28.06.2024.
Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 34 und 36. Die Entwürfe zur Bauleitplanung können dort eingesehen werden. Während der Auslegungszeit besteht Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.
Nach Beendigung des Auslegungszeitraumes wird die weitere Beratung in den gemeindlichen Gremien angesteuert.
Allgemeines
Im Rahmen der Bauleitplanung werden unterschiedliche Nutzungen und die Bebaubarkeit von Flächen im Gemeindegebiet vorbereitet. Geregelt ist das Bauplanungsrecht im Baugesetzbuch und den ergänzenden Vorschriften (insbesondere Baunutzungsverordnung). Danach sind die Gemeinden verpflichtet, Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Datenschutz
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz in Bauleitverfahren, die hier zum Download für Sie bereit stehen.
Nähere Informationen erteilt Michael Wübbelmann.