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Mehrgenerationenpark-Golden
NIZ
Regenbogen-Goldenstedt


Die Gemeinde Goldenstedt stellt für Betriebe, die sich nach einem neuen Standort umsehen, eine attraktive Alternative dar.

Mitten im Städtedreieck Bremen, Oldenburg und Osnabrück gelegen, verfügt Goldenstedt über günstige Verkehrsanbindungen. Die Autobahnanschlüsse Wildeshausen-Nord (Richtung Bremen), Cloppenburg (Richtung Oldenburg) und Vechta (Richtung Osnabrück und Ruhrgebiet) befinden sich in erreichbarer Nähe. Goldenstedt verfügt über einen eigenen Bahnanschluß an die Bahnstrecke Osnabrück-Bremen.

Durch niedrige Grundstückspreise fördert die Gemeinde Goldenstedt die Ansiedlung von Betrieben. Auch der geringe Gewerbesteuersatz sorgt für ein günstiges Umfeld für die Betriebe.

Zusätzlich unterstützt die Gemeinde Goldenstedt ansiedlungswillige Unternehmen durch entsprechende Gewerbeförderungsmaßnahmen (sh. Richtlinien für Maßnahmen der Wirtschafts- und Strukturförderung). Für nähere Informationen steht Ihnen Herr Michael Wübbelmann (Tel.: 04444/2009-45) gerne zur Verfügung.

Auch der Landkreis Vechta gewährt einzelbetriebliche Förderungen von KMU (kleine und mittlere Unternehmen).

Nähere Informationen finden Sie hier:

https://www.landkreis-vechta.de/wirtschaft-und-arbeit/wirtschaftsfoerderung/finanzielle-foerderung.html

Richtlinie zur Förderung der Einzelhandelsgeschäfte in den Ortskernen Goldenstedt und Lutten

 


In Ellenstedt sind zur Zeit keine Bauplätze vorhanden.

 


In Goldenstedt sind zur Zeit keine Bauplätze vorhanden.


 


In Lutten sind zur Zeit keine Bauplätze vorhanden.

 

Aus den Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wird im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen die Belüftungsanlage auf der Kläranlage erneuert.

Mit dem Zuwendungsbescheid vom 09.04.2020 wurden von der NBank für die Durchführung des Projekts eine Zuwendung, als nicht rückzahlbaren Zuschuss, in Höhe von 137.800,-- € gewährt. Der Fördersatz beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Der Bewilligungszeitraum gilt bis zum 30.09.2021.

Gegenstand der Baumaßnahme ist die Umrüstung der gemeindeeignen Kläranlage auf eine energieeffiziente Belüftungstechnik. Durch den Austausch und der Optimierung der Belüftungstechnik beträgt die Energieeinsparung ca. 88. 000 KWh im Jahr, mit einer dadurch einhergehenden wesentlichen CO2- Einsparung von ca. 59,37 t im Jahr.

Label EU EFRE 500X240