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Wir begrüßen Sie herzlich auf der Internetseite der Gemeinde Goldenstedt! Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen die Gemeinde sowie den Rat und die Verwaltung vor. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Sie werden Ihnen schnell und unbürokratisch weiterhelfen. Ihre Gemeinde Goldenstedt |
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Gratulierten dem neuen Ehrenbürger der Gemeinde Goldenstedt Johannes Klostermann (sitzend): v.l.n.r. FDP-Ortsverbandvorsitzender Peter Schaumlöffel, Bürgermeister Alfred Kuhlmann, Generalsekretärin der FDP Niedersachsen, Imke Haake, Nicole Wienken, stv. Landrat Josef Kläne und Joseph Klostermann.
FDP-Urgestein erhält besondere Ehrung für herausragendes kommunalpolitisches und soziales Engagement
Feierliche Stimmung herrschte am gestrigen Mittwoch (19.03.) im Bürgersaal des Goldenstedter Rathauses, als Johannes Klostermann das Ehrenbürgerrecht durch Bürgermeister Alfred Kuhlmann verliehen wurde - besiegelt durch Urkunde und Medaille. In seiner Laudatio hob der Bürgermeister die vielfältigen Verdienste und Aktivitäten des FDP-Urgesteins auf kommunalpolitischer, aber auch sozialer Ebene zum Wohle der Allgemeinheit hervor.
Johannes Klostermann engagierte sich über 40 Jahre lang in der Kommunalpolitik, sowohl im Goldenstedter Gemeinderat als auch im Kreistag. Ender der 1970er Jahre gründete er mit Gleichgesinnten den Goldenstedter FDP-Ortverband, dessen Vorsitzender er lange Zeit war. Er setzte sich während seines politischen Engagements insbesondere für das Schulwesen, das Feuerwehrwesen, aber auch für die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde ein.
Der Geehrte ist überdies Gründungsmitglied des Fördervereins Feuerwehr Goldenstedt und des Gäste- und Touristikvereins, außerdem war er einige Jahre als Jugendobmann beim TuS Frisia Goldenstedt aktiv. Für sein überragendes kommunalpolitisches und ehrenamtliches Wirken wurde er am 27. Juni 2016 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.
„Mit der Verleihung des Ehrenbürgerrechts möchten wir dir unseren Dank und unsere Wertschätzung für all das aussprechen, was du für unsere Gemeinde getan hast“, erklärte der Bürgermeister am Ende seiner Rede. Auch die Generalsekretärin der FDP Niedersachsen, Imke Haake, sowie Ratsvorsitzender Dietrich Tangemann und Gemeindebrandmeister Hubert Thomann lobten die Lebensleistung des Geehrten in ihren Grußworten.
Zu den weiteren Gratulanten gehörten – neben der Familie und den Nachbarn – auch stv. Landrat Josef Kläne, Mitglieder des FDP-Ortsverbandes Goldenstedt, zahlreiche Ratsmitglieder, Vertreter der Feuerwehr sowie der Gemeindeverwaltung.
Der neue Ehrenbürger bedankte sich bei Rat und Verwaltung der Gemeinde Goldenstedt für die besondere Ehrung sowie die Ausrichtung der Feier und bei den anwesenden Gästen für ihr Kommen und ihre Unterstützung, ohne die er die vielen Projekte nicht hätte initiieren können.
Musikalisch umrahmt wurde die Feier durch das gekonnte Spiel von Franz Beering am Flügel und auf der Gitarre.

Die "Gartenstraße" in Goldenstedt ist ab Montag, 24.03.2025 bis voraussichtlich Donnerstag, 27.03.2025 auch für Fußgänger und Radfahrer voll gesperrt, da in dieser Zeit die Anschlussarbeiten an die neue Fahrbahn vorgenommen werden.
Wir bitten um Beachtung.

Die Anmeldung von Osterfeuern ist dieses Jahr bis zum 09.04.2025 möglich.
Anmeldungen nach dem 09.04.2025 können auf Grund der dann notwendig werdenden Mitteilungspflichten (Polizei, Feuerwehr usw.) sowie der vorzunehmenden Kontrollen der Abbrennorte nicht mehr entgegengenommen werden.
Hinweis: Die Gemeinde Goldenstedt weist darauf hin, dass das Abbrennen von Osterfeuern lediglich im Rahmen der Brauchtumspflege als öffentliche Veranstaltung (d. h. für jedermann zugänglich) erlaubt ist.
Die Anmeldung ist online möglich unter https://www.kommune365.de/gemeinde-goldenstedt/dienstleistung/brauchtumsfeuer-osterfeuer?busCommuneId=&kommune=gemeinde-goldenstedt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Hüsing, Tel.: 04444 200944 oder E-Mail: huesing[at]goldenstedt.de.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
um die aktuelle Verkehrssituation im Ortskern von Goldenstedt zu verbessern, wurden neue Parkflächen geschaffen und eine angepasste Verkehrsführung eingeführt.
Zudem wurde ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich eingerichtet, in dem eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gilt. Dieser Bereich beginnt bei der ehemaligen Gaststätte Klostermann und endet hinter der Bushaltestelle "Hauptstraße/Tangen Weg". Eine entsprechende Beschilderung folgt.
Wichtige Hinweise:
- Nutzen Sie die neu geschaffenen Parkflächen! Die ausgewiesenen Parkflächen an den Seiten der Hauptstraße sind durch Markierungsnägel auf der Pflasterung gekennzeichnet.
- Halten Sie Grundstückszufahrten frei. Das Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkflächen erlaubt.
- Das Parken auf der Straße ist ausdrücklich verboten!
Verstärkte Kontrollen und Bußgelder
Um die neue Verkehrsregelung durchzusetzen, wird künftig verstärkt überprüft, ob Fahrzeuge unberechtigt auf der Straße und auf Gehwegen parken. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 55 Euro geahndet. Mit diesen Maßnahmen soll der Ortskern Goldenstedts sicherer, attraktiver und lebenswerter gestaltet werden. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Am Samstag, 19. April 2025 kommt der Osterhase nach Goldenstedt in den Mehrgenerationenpark, um dort viele bunte Ostereier für die Kinder zu verstecken. Unterstützt wird er dabei vom Vorstand des Goldenstedter Bündnisses für Familie.
Im Park gibt Bürgermeister Alfred Kuhlmann um 10.00 Uhr bei der Bühne den „Startschuss“ für die Ostereiersuche. Damit alle Kinder gleich viele bunte und süße Ostereier im Körbchen haben, treffen sich alle Kinder nach dem Suchen wieder an der Bühne. Dort wartet noch eine Überraschung auf sie.

Im Rahmen der Bauarbeiten zur Radwegerneuerung an der Vechtaer Straße (L 881) zwischen Vechta-Holzhausen und Goldenstedt wird der Straßenabschnittt vom Kreisel Oyther Berg bis zur Ampelanlage/Aufmündung Große Straße in der Zeit vom 24.03. - 04.04.2025 voll gesperrt.
Eine Umleitung ist ausgeschildert. Für Fußgänger und Radfahrer wird eine Notspur eingerichtet.
Wir bitten um Aufmerksamkeit im Baustellenbereich.

Bereits seit 1957 werden jährlich Haushaltsbefragungen vom Nds. Landesamt für Statistik (LSN) aus Hannover durchgeführt, um schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen zur Nutzung vor allem durch die Politik, die Verwaltungen von Bund und Ländern und die Wirtschaft zu erheben. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung wird jährlich rund 1 % aller Haushalte nach einem Zufallsprinzip ausgewählt und befragt.
Die zu befragenden Haushalte werden postalisch durch das LSN angeschrieben und um Auskunft gebeten. Die Befragung kann online, per Papierfragebogen oder auch telefonisch durchgeführt werden.
Um im Vorfeld der Befragung an den ausgewählten Anschriften sowie die anzuschreibenden Haushalte zu ermitteln, setzt das LSN auch in diesem Jahr in einigen Regionen ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte vor Ort zur Anschriftenklärung ein. Für alle ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten gilt, dass sie sich mit Hilfe eines Ausweises legitimieren können.
Gefragt wird u.a. nach allgemeinen Angaben (z. B. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand), Angaben zur Erwerbstätigkeit, Angaben zur Aus- und Weiterbildung, zur Wohnsituation, Krankenversicherung, zum Pendlerverhalten und Fragen zur Gesundheit.
Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, für deren überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht besteht. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben. Die erhobenen Daten unterliegen der unbedingten Geheimhaltungspflicht. Sobald die erforderlichen Angaben im Statistischen Landesamt vollständig und richtig vorliegen, werden Name und Anschrift von den eigentlichen Angaben getrennt und vernichtet.
Weitere Erläuterungen und Informationen finden Sie unter www.statistik.niedersachsen.de/mikrozensus.
Vielen Dank für die Unterstützung!








