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  Logo Goldenstedt FINAL Wir begrüßen Sie herzlich auf der Internetseite der Gemeinde Goldenstedt! 

Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen die Gemeinde sowie den Rat und die Verwaltung vor. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Sie werden Ihnen schnell und unbürokratisch weiterhelfen. 
Ihre Gemeinde Goldenstedt

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Logo Ferienbetreuung
Auch in den Herbstferien 2026 bietet die Gemeinde Goldenstedt für die Grundschüler/-innen der Don-Bosco-Schule in Lutten, der Huntetalschule in Goldenstedt und der St. Heinrich-Schule in Ellenstedt eine Ferienbetreuung an. Im Hinblick auf den „Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung“, welcher seit dem 01.08.2026 in Niedersachsen gilt, gibt es im Vergleich zu den letzten Jahren einige Änderungen bei der Ferienbetreuung.

Die Betreuung findet an den Werktagen vom 12.10.2026 bis zum 23.10.2026 statt.

Die Kernbetreuungszeit findet von 08.00 – 13.00 Uhr statt. Darüber hinaus kann ein Frühdienst in der Zeit von 07.00 – 08.00 Uhr in Anspruch genommen werden. Außerdem wird es eine Nachmittagsbetreuung geben, die von 13.00 – 15.00 Uhr stattfindet. So können pro Tag insgesamt 8 Betreuungsstunden in Anspruch genommen werden.

Für die Betreuung wird ein pauschaler Kostenbeitrag in Höhe von 30,00 € pro Woche erhoben. Eine Anmeldung für einzelne Tage ist gemäß dem Entwurf der neuen Elternbeitragsordnung des Landkreises Vechta für die Ganztagsbetreuung in den Ferien nicht vorgesehen. Die Elternbeitragsordnung wird seitens des Landkreises Vechta am 08.10.2026 beschlossen und kann anschließend auf der Homepage der Gemeinde Goldenstedt eingesehen werden.

In der Nachmittagsbetreuung wird den Kindern ein Mittagessen angeboten. Bei einer Anmeldung für den Nachmittag fällt hierfür zusätzlich ein Verpflegungsbeitrag von 25,00 € pro Woche (5,00 € pro Tag) an.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung verbindlich ist. Der Kostenbeitrag ist unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme zu entrichten; eine Erstattung bei Krankheit oder sonstigem Fehlen erfolgt nicht. Der Betrag ist direkt bei der Anmeldung, spätestens jedoch bis zum 25.09.2026 auf das Konto der LzO Goldenstedt (IBAN: DE33 2805 0100 0073 3200 12) zu überweisen. Geben Sie dabei bitte als Verwendungszweck den Namen des Kindes und „Ferienbetreuung Herbst 2026“ an.

Empfänger von Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag können auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit werden. Reichen Sie dazu bitte unaufgefordert einen aktuellen Leistungsbescheid bei der Anmeldung ein. Eine rückwirkende Befreiung ist ausgeschlossen.

Die Ferienbetreuung ist inklusiv ausgerichtet und steht allen Kindern im Grundschulalter offen. Kinder mit den Förderschwerpunkten GE und KME sind herzlich willkommen; hierzu wird um eine vorherige Rückmeldung gebeten. Bitte berücksichtigen Sie, dass keine Schülerbeförderung stattfindet und diese durch die Eltern sicherzustellen ist.

Die Gemeinde Goldenstedt behält sich vor, bei zu geringer Anmeldezahl Gruppen zusammenzulegen. Die Entscheidung hierüber wird nach dem Anmeldeschluss getroffen und rechtzeitig mitgeteilt.

Die Anmeldung zur Ferienbetreuung erfolgt im Online-Verfahren. Dazu finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Goldenstedt unter www.goldenstedt.de auf der linken Seite des Startbildschirms das Portal „Rathaus online“. Wählen Sie hier unter der Rubrik Familie & Kind/Ferienangebote das Formular „Ferienbetreuung-Anmeldung“. Füllen Sie das Formular bis spätestens 18.09.2026 online aus.

Weitere Informationen zur Organisation erfolgen nach der Anmeldung und Anmeldeschluss ab dem 18.09.2026 in einem gesonderten Bestätigungsschreiben.