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Wir begrüßen Sie herzlich auf der Internetseite der Gemeinde Goldenstedt! Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen die Gemeinde sowie den Rat und die Verwaltung vor. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Sie werden Ihnen schnell und unbürokratisch weiterhelfen. Ihre Gemeinde Goldenstedt |
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Der beginnende Frühling lockt mit attraktiven Angeboten viele Einheimische und Gäste in den Ort Goldenstedt. Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Goldenstedt nochmals auf die geltenden Regelungen zum Parken im Ortskern hin. Innerhalb des eingerichteten sogenannten Zonenhalteverbots – welches zwischen der ehemaligen Gaststätte Klostermann und der Bushaltestelle „Hauptstraße/Tangen Weg“ besteht – gilt Folgendes:
- Das Parken ist hier ausschließlich in gekennzeichneten Flächen für die Dauer von max. 2 Stunden gestattet.
- Die Kennzeichnung der Flächen erfolgt entweder durch Markierungsnägel oder eine andersfarbige Pflasterung.
- Die Auslegung einer Parkscheibe ist dabei verpflichtend.
- Verstöße gegen vorgenannte Regelungen werden mit Bußgeldern geahndet.
Außerhalb des Zonenhalteverbots kann zeitlich unbegrenzt geparkt werden. Hierzu zählt z. B. der Parkplatz zwischen dem Rathaus und der Oberschule Marienschule, der Parkplatz am Pastor-Albers-Weg (hinter der Polizei) sowie die Parkflächen auf dem Neuen Markt. In Kürze kommen mit den derzeit im Bau befindlichen Parkplätzen am Tangen Weg sowie an der Brunkhorststraße weitere – zeitlich unbegrenzte – Parkmöglichkeiten hinzu.





