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  Logo Goldenstedt FINAL Wir begrüßen Sie herzlich auf der Internetseite der Gemeinde Goldenstedt! 

Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen die Gemeinde sowie den Rat und die Verwaltung vor. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Sie werden Ihnen schnell und unbürokratisch weiterhelfen. 
Ihre Gemeinde Goldenstedt

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Die Gemeindeverwaltung Goldenstedt erinnert an die Streupflicht in der Winterzeit.
In den letzten Tagen hat es – auch in der Gemeinde Goldenstedt – wiederholt Schneefall gegeben, über den sich vor allem die Kinder freuen. Laut Wetterdienst ist bereits die nächste Schneefront „im Anmarsch“.
Zur Freude der Winterliebhaber, aber auch zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, weist die Gemeindeverwaltung Goldenstedt daher erneut auf die geltende Streu- und Räumpflicht hin.
Pflichten für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer
Innerhalb geschlossener Ortslage sind alle Anlieger verpflichtet, die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege werktags bis 7:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr von Schnee und Eis zu befreien. Bei Glätte ist rechtzeitig und ausreichend zu streuen.
Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1,0 m neben der Fahrbahn freizuhalten.
Diese Pflicht gilt bis 20:00 Uhr. Bei erneutem Schneefall oder Glättebildung sind die Wege entsprechend nachzuräumen bzw. nachzustreuen.
Was ist zu beachten?
• Es sollen möglichst umweltfreundliche Streumittel wie Sand oder Splitt verwendet werden.
• Der Einsatz von Salz ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Eisregen oder besonderen Gefahrenstellen.
• Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geschoben werden, sondern ist auf dem eigenen Grundstück zu lagern, sofern dies möglich ist.
Appell der Gemeinde
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe, damit Straßen und Gehwege sicher begehbar bleiben. Nur durch gemeinsames Handeln können Unfälle vermieden und ein reibungsloser Winterdienst gewährleistet werden.

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