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Wir begrüßen Sie herzlich auf der Internetseite der Gemeinde Goldenstedt! Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen die Gemeinde sowie den Rat und die Verwaltung vor. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Sie werden Ihnen schnell und unbürokratisch weiterhelfen. Ihre Gemeinde Goldenstedt |
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Symbolfoto: AdobeStock
Das Zünden von Feuerwerkskörpern an Silvester ist für viele ein fester Bestandteil des Jahreswechsels. Die Gemeinde Goldenstedt appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, im Sinne eines friedlichen und sicheren Jahreswechsels verantwortungsvoll mit Silvesterfeuerwerk umzugehen, die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu beachten und Rücksicht auf Tiere zu nehmen.
Hierfür ist u. a. Folgendes zu beachten:
- Verbotszonen einhalten: Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie anderen brandempfindlichen Gebäuden ist verboten. Besondere Rücksicht ist zudem auf Reet- und Fachwerkhäuser zu nehmen.
- Zeitliche Begrenzung und Alter: Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Zugelassenes Feuerwerk verwenden: Erwerben Sie nur originale Feuerwerkskörper, welche die notwendigen Sicherheitsvorgaben erfüllen. Achten Sie auf das CE-Zeichen und die Registriernummer in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle; bspw. „0589“ für von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geprüfte Produkte. Lesen Sie vor Verwendung von Feuerwerk die Gebrauchsanweisung und halten ausreichend Sicherheitsabstand.
- Rücksicht auf Tiere: Wer Rücksicht auf Tiere nehmen möchte, verzichtet vollständig auf laute Böllerei. Viele Haus- und Wildtiere reagieren sehr empfindlich auf Feuerwerkslärm. Bitte nehmen Sie insbesondere Rücksicht auf Ihnen bekannte Anlagen wie z. B. Koppeln oder Ställe, in denen Tiere gehalten werden, und halten großzügig Abstand.
- Reinigung nach Feuerwerk: Damit gesundheitsschädlicher, zurückgebliebener Müll nicht in die Natur gelangt, räumen Sie die Überreste der gezündeten Feuerwerkskörper – spätestens am nächsten Morgen – eigenständig auf.





