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  Logo Goldenstedt FINAL Wir begrüßen Sie herzlich auf der Internetseite der Gemeinde Goldenstedt! 

Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen die Gemeinde sowie den Rat und die Verwaltung vor. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Sie werden Ihnen schnell und unbürokratisch weiterhelfen. 
Ihre Gemeinde Goldenstedt

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A flyer for a community day dedicated to cleaning up neighborhood roads and gutters.Symbolfoto: AdobeStock
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Rat der Gemeinde Goldenstedt hat 2010 eine Straßenreinigungssatzung- sowie eine Straßenreinigungsverordnung beschlossen.

Die Regelungen in der Satzung bzw. Verordnung dienen der Sauberbarkeit, Sicherheit und Verkehrssicherung in unserer Gemeinde. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Inhalte zusammengefasst:

1. Wer ist zur Reinigung verpflichtet?

Wer ein Grundstück an einer öffentlichen Straße besitzt, ist dafür verantwortlich, den angrenzenden Straßenbereich zu reinigen und im Winter von Schnee und Eis zu räumen.

Die Gemeinde Goldenstedt übernimmt die Reinigung und den Winterdienst nur auf bestimmten Hauptstraßen, bei denen die Reinigung den Anliegern aufgrund der Verkehrsverhältnisse und aus Gründen der Sicherheit nicht zugemutet werden kann. Welche Straßen das betrifft, finden Sie hier zum Download.

2. Allgemeine Reinigungspflicht: Was bedeutet das?

Zur Straßenreinigung gehören alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortschaft. Dazu zählen:

  • Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege,
  • Fahrbahnteile bis zur Straßenmitte, sofern die Gemeinde diese nicht selbst reinigt,
  • Haltestellen, Gossen, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten-, und Sicherheitsstreifen entlang des Grundstücks.

Die Reinigungspflicht umfasst:

  • Das Entfernen von Schmutz, Laub, Papier, Unkraut, Schnee und Eis, sowie Verunreinigungen durch Tiere,
  • das Bestreuen bei Glätte auf Gehwegen, gemeinsamen Rad- und Gehwegen, Fußgängerüberwegen und gefährlichen Fahrbahnstellen,
  • sowie ein Streifen der anliegenden Straße in einer Breite von mindestens 1 m zu säubern, wenn ein Gehweg nicht vorhanden ist.

Bitte beachten:

    • Abfälle, Laub oder Schnee dürfen nicht auf Nachbargrundstücke oder in Rinnsteine, Gräben oder Einlaufschächte gekehrt werden.
    • Besondere Verschmutzungen, z.B. durch Bauarbeiten, sind ebenfalls zu beseitigen.

 

3. Was gehört zu einer ordnungsgemäßen Reinigung?

Die Reinigung ist je nach Bedarf, aber mindestens einmal wöchentlich durchzuführen. In stärker verschmutzen Bereichen oder bei besonderen Anlässen ist öfter zu reinigen (z. B. bei Baumaßnahmen).

  • Die Reinigungspflicht erstreckt sich jeweils bis zur Straßenmitte.
  • Wer seinen Hund auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen laufen lässt, ist verpflichtet, den Kot zu entfernen. Das Liegenlassen von Hundekot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann geahndet werden.
  • Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, sind die Anlieger der betroffenen Grundstücke verpflichtet, für die Entfernung zu sorgen.

4. Winterdienst

Bei Schnee- und Eisglätte gilt:

  • Gehwege sind in einer Breite von mindestens 1 m
  • Wenn kein Gehweg vorhanden ist, muss am Fahrbahnrand ein mindestens 1 m breiter Streifen geräumt werden.
  • An Werktagen muss bis 7 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein.

Weitere Hinweise:

  • Hydranten, Gossen und Einlaufschächte müssen schnee- und eisfrei bleiben.
  • Schnee und Eis sind möglichst auf dem eigenen Grundstück zu lagern.
  • Bei Glätte ist mit Sand oder abstumpfenden Mitteln zu streuen, Streusalz darf nur in Ausnahmefällen verwendet werden (z.B. Treppen, Brücken, Steigungen)
  • Grünflächen dürfen nicht mit Streusalz behandelt werden.
  • Das Räumen und Streuen ist bei Bedarf bis 20 Uhr zu wiederholen.

5. Was passiert bei Nichteinhaltung der Straßenreinigungsverordnung?

Wer seine Reinigungspflichten nicht selbst erfüllen kann, muss für eine Vertretung sorgen. Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Zudem kann ein Anlieger sich schadensersatzpflichtig machen, wenn er seine Pflicht nicht erfüllt und deshalb z. B. ein Passant fällt und sich verletzt.

Die Satzung und Verordnung zur Straßenreinigung können Sie auch auf der Internetseite der Gemeinde Goldenstedt unter https://www.goldenstedt.de/politik-und-verwaltung/satzung-ortsrecht nachlesen.


Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger
, durch regelmäßige Straßenreinigung und rechtzeitigen Winterdienst zur Sauberkeit und Sicherheit in unserer Gemeinde beizutragen.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Wenn Sie Fragen haben, hilft Ihnen das Ordnungsamt der Gemeinde Goldenstedt gerne weiter.


Freundliche Grüße

Ihre Gemeinde Goldenstedt