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Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen die Gemeinde sowie den Rat und die Verwaltung vor. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Sie werden Ihnen schnell und unbürokratisch weiterhelfen. 
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Der Landkreis Vechta hat eine Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung in Gärten und auf Sportanlagen erlassen. Die Beschränkung gilt ab dem 15.06.2023 bis zum 30.09.2023.


In der Allgemeinverfügung heißt es u. a. wörtlich:

  1. "Die Beregnung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, öffentlichen und privaten Grünflächen wie Parkanlagen und Gärten sowie von Sportanlagen wie Fußball-, Tennis- oder Golfplätzen mit Schlauchtrommelberegnungsanlagen / Trommelberegnungssystemen mit Großflächenregnern (Beregnungskanonen) und Rasensprengern wird täglich in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr untersagt.
  2. Die Untersagung gilt für Wasserentnahmen aus Brunnen und aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung sowie für Beregnungen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis.
  3. Die Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag nach ihrer Bekanntgabe bis zum 30.09.2023. Sie kann jederzeit widerrufen werden.
  4. Die sofortige Vollziehung von Ziffer 1. der Allgemeinverfügung wird angeordnet."

Die komplette Allgemeinverfügung steht hier zum Download bereit.

Beschränkung der Beregnung600px